Vorbei mit kostenlosen Manga lesen und Anime schauen?

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    • opforum.net/threads/four-men-arre…chapters.24864/

      i.imgur.com/kE5twoi.jpg

      animenewsnetwork.com/news/2015…sins-manga-to-site/.95507

      Ein Moderator der selber Übersetzt hat anscheinend kontakt zu Chinesischen Gruppen.
      Es scheinen mehr und mehr Gruppen aufzuhören/aufgeflogen zu werden.

      Meiner Meinung nach wird es immer Leute geben die das Versuchen aber eventuell erst gegen Entgeld.

      Ein 69 Jähriger hat die Magazine vorzeitig in eine Buchhandlung gebracht. Dort wurden die Scans ins Internet verschickt.

      Er selber meint er wusste von nichts.

      Anscheinend lösen sich immer mehr Scanlation Gruppen aus China auf.

      "According to Yahoo Japan, though the investigation is mainly targeting the English scanlation, 3 arrested men have confessed that some translators and groups are located in China. There may be more that they would tell the police..."

      Update: The Association of Copyright for Computer Software reported on Thursday that the two Chinese men from Asaka, Saitama took a chapter of The Seven Deadly Sins and posted it on the website Red Hawk on October 5.
      Then someone asked him:

      Have somebody knocked on your door yet? I mean if Red Hawk Scans site got seized as evidence in the case against the raw providers.
      His response:

      Hah, they have no power in Europe.

      He seems pretty chill. Yet, they closed the website. Imperial Scans closed too, by the way. "

      So wie es aussieht , könnte es erstmal mit den Early Scans vorbei sein.
      Jedoch wird immer Donnerstag Scans geben auf die ein oder andere Art.

      Sei es aus Trotz, Wirtschaftlichen Aspekten oder der Tatsache, dass es heutzutage immer eine Möglichkeit gibt nen Scanner zu benutzen und die Datei zur not an jemanden aus Europa oder sonst wo zu schicken.

      Wie gesagt , das bezieht alles nur auf die Early Scans (Dienstag - Mittwoch). Alles andere dürfte spätestens nach einiger Zeit seinen gewohnten Gang gehen.

      Ich finde es auch schade , dass man den Ländern kein Abo-Angebot zur Verfügung stellt.
      In manchen Ländern kommen gar keine Mangas raus und dort zu bestellen ist sehr teuer und umständlich.( Beispielsweise Indien, wo nur in bestimmten Teilen Mangas verkauft werden)
      Diese Leute "verlassen" sich auf die Scans.
      Ich glaube jeder von denen wäre bereit im Monat 2-5 Euro für ihre Kapitel zu bezahlen.

      Ich finde der Beitrag fasst es ganz gut zusammen:
      "Not at all. Not even close. The current arrests have nothing to do with scanlations. It's the publishers, and the authorities arresting people for uploading manga, same as they've done for years. It's just this time they happened to stumble across the source for several speed scanlators.
      The absolute most this will do is push a few series to be scanlated closer to the official release date, when the source of the leaks is much more difficult to find than figuring out a delivery guy is selling a few copies."

      Falls immernoch zweifel bestehen, zu den Release orten von Weekly Jump:
      "Currently it's listed as US, Canada, UK, Ireland, Australia, New Zealand, and South Africa. "
      Es könnte natürlich n paar Tage länger dauern, aber es kommt.

      Das junge Männer oder ältere mit wenig Einkommen dafür in den Knast wandern finde ich halt schade.
      Man müsste echt eine vernünftige Lösung finden (Sowie bei Torrent mit Netflix oder dergleichen).
      Dass würde viel mehr Mangas populärer machen und mehr Menschen erreichen.

      Das Raw von 807 ist trotz der umstände beispielsweise schon im Internet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Shangtsung ()

    • Würdest du für das Wochenliche Manga zahlen. 52
      1.  
        Ja. Ist ja nur rechtens immerhin stecken da viele Jobs und Familien hinter die ihr Geld damit verdienen.(Oda, Verlag, Vertrieb usw.) (45) 87%
      2.  
        Ja ich will sie unbedingt lesen. (4) 8%
      3.  
        Nein Reicht wen die als Bänd rauskommen. (2) 4%
      4.  
        Mir egal (1) 2%
      5.  
        Nein Oda hat genug Geld. Ich such die im Internet raus. Irgendwer stellt die schon rein. (0) 0%
      Es wäre Interessant zu Wissen wie viele Leute für das Manga zahlen würden um es jede Woche wen auch mit einer Woche verspätung in Deutschland lesen zu können.
      Der Carlsen Verlag könnte jede Woche für circa 2,99€ ein Aboheft mit den Kapitelseiten rausbringen und erst später die Mangabänder für die die sie gebunden haben wollen.

      Oda würde seinen verdienten Lohn bekommen
      Der Verlag natürlich auch.
      Wir wären trotzdem auf dem Aktuellem Stand.

      Ich hab mal eine Interne Umfrage gemacht um eine Tendenz für das Forum hier zu zeigen. Es keine Öffendliche Umfrage es kann also jeder ehrlich sein ohne Konsequenzen zu fürchten. Ich werde noch eine Petition im Internet machen die sich mit der Frage beschäftigt.


      Umfrage geändert.
      Ab sofort mach ich auch Theorien Videos zu One Piece wen ihr wollt konnt ihr ja mal vorbei schauen.Youtubekanal heißt
      Mihawk D.Dragon/OnePieceTalk

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HawkDRA ()

    • Ich denke, die entsprechenden Scangruppen werden sich in Zukunft keinen Gefallen tun, wenn sie weiterhin versuchen, so früh wie möglich ihre Scans ins Netz zu stellen. Wenn sie einfach einmal damit anfangen, bis zum offiziellen Release zu warten, kann die Arbeit danach im ganz normalen Takt weitergehen und man wartet weiterhin eine Woche auf die nächsten Kapitel.

      Die Seiten, die ich zum Lesen frequentiere scheinen im Moment auch die Füße still zu halten, kewl2010 (ein Übersetzer für mehrere Scangruppen) hat dabei auch gesagt, dass sie bis Montag wohl keine Rohdaten vom Weekly Shounen Jump erhalten werden, und nichts dagegen machen können. Dementsprechend wird es wohl zwangsläufig so kommen, dass in Zukunft der Release nah am offiziellen Verkaufstermin landen wird.
    • Sombatezib schrieb:

      Ich denke, die entsprechenden Scangruppen werden sich in Zukunft keinen Gefallen tun, wenn sie weiterhin versuchen, so früh wie möglich ihre Scans ins Netz zu stellen.



      Nun, evtl. werden sie aufhören diese auf diversen Seiten so einschlägig lesbar machen und dann noch ihre kürzel usw. als "Credits" angeben. Viel mehr verschiebt sich das dann vermutlich ins dunkle und auf diversen Sceeper seiten usw. werden die Chapter als Download zu verfügung gestellt die man dann auf einem Uploaded Link usw. runterladen muss.

      Projezierende Seiten leben numal immer gefährlicher als wenn man die Sachen auf Servern zum Download freigibt.

      Aber das Chapter diese WOche hat wieder gezeigt das Angst übertrieben ist. Da werden x-Leute verhaftet aber denoch ist das Chapter am Donnerstag dann online.

      Und auch wenn kewl2010 meint er bekomme nichts. Er wird was bekommen. Es gibt genug unreife Kidds die ihren Idole nacheifern und den Job übernehmen werden. In Zeiten von Social Media Ruhm und der Sucht nach Annerkennung im Internet hast du genug arbeitswilliges Personal das diesen Job für dich machen wird.
      Ich Áyu akzeptiere, dass es durchaus möglich ist den Shonen typischen Aufbau eines Arcs zu hinterfragen und ein Antagonist nicht zwingend in jenem Arc fallen muss wo er die Hauptperson ist
    • Mihawk D. Dragon schrieb:

      Ich hab mal eine Interne Umfrage gemacht um eine Tendenz für das Forum hier zu zeigen.
      Sry, aber die Umfrage so wie du sie gestellt hast ist leider so garnicht repräsentativ und total beeinflussend.

      Die Art wie du die Antwortmöglichkeiten gestellt hast implizieren ja bereits, dass jeder der nicht bereit ist dafür zu zahlen ein herzloses ignoranten Arschloch ist.
      Wenn man so eine Umfrage startet muss sie schon neutral gestellt sein damit man die Teilnehmer nicht beeinflusst.
      IHR WOLLT ARBEIT ICH WILL SCHLAFEN
    • Der Thread ist zwar schon ziemlich alt, aber im Bezug zum letztem Urteil des EuGH doch sehr relevant.
      Was haltet ihr von dem Urteil und werdet ihr trotzdem weiter Anime streamen, oder euch nur noch die bezahlten Versionen ansehen?
    • Das Urteil bezieht sich auf einen Browser, der eine direkte Schnittstelle auf Illegale streams war.
      Darauf bezieht sich das Urteil. Es muss Ersteinmal ein Richter dieses Urteil auf Internetseiten anwenden (was möglich ist).
      Außerdem muss man Ersteinmal an deine IP kommen, dies wäre über Werbebanner möglich, da man gewisse Programme einbauen kann, die dich dann tracken. Aber das ist (momentan) so auch nicht ganz legal. Von daher sollte man einen adblocker benutzen.

      zeit.de/amp/digital/internet/2…t-vervielfaeltigungsrecht
    • Es geht nicht nur um ein Browser.

      Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen

      Die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem Medienabspieler durch Streaming ist nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen


      [...]

      Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Handlungen der vorübergehenden Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem multimedialen Medienabspieler durch Streaming von der Website eines Dritten, auf der dieses Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angeboten wird, nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen sind.

      -----------------------------------

      Die Entscheidung des EuGh lässt sich auch auf populäre Streamingseiten wie Kinox oder Movie4K übertragen.
      Mit seiner Entscheidung hat der EuGh das Streamen aktueller Kinofilme als offensichtlich illegales Angebot eingestuft. Das Streamen von Filmen und Serien, deren Veröffentlichung bereits lange zurückliegt, sei möglicherweise weniger «offensichtlich» rechtswidrig – im Zweifel entscheide letztlich aber immer der Richter.



      «Bislang stellte das ausschliessliche Streaming – ohne gleichzeitiges Hochladen wie beispielsweise bei Torrents Time – in der EU einen Graubereich dar und war für Konsumenten letztlich unproblematisch. Nun könnten Massenabmahnungen, ähnlich wie schon beim Filesharing, drohen, auch wenn die Identifizierung von (nicht zahlenden) Streaming-Nutzern schwierig sein dürfte.»


      ------------------------------------

      Und da ist eben die Krux begraben. Die EU will etwas bekämpfen das sie heute noch nicht kann solange die Netzneutralität gewährleistet ist. Die Luft ist dünner aber noch ist da immer noch Luft und persönlich muss man keine grosse Angst haben das man als Laie erfasst wird. Gleichzeitig sollte einem einfahc klar sein wie die rechtliche Lage aussieht und sich u.U. auch ab und zu dazu Informieren. Auch sollte man nicht zwingend seine Angaben überall preisgeben auf diesen Seiten.



      deAcero schrieb:

      Außerdem muss man Ersteinmal an deine IP kommen, dies wäre über Werbebanner möglich, da man gewisse Programme einbauen kann, die dich dann tracken. Aber das ist (momentan) so auch nicht ganz legal. Von daher sollte man einen adblocker benutzen.

      Die meisten Leute nutzen dynamische IP's die immer in grossen Pools stecken. Solange du keine statische hast wird es ziemlich schwer werden herauszufinden wer dahinter sich verbirgt. Sie können zwar zum Provider gehen dieser wird sich aber hüten irgendwas davon preis zu geben wegem Datenschutz und Ruf.
    • Áyu schrieb:

      Es geht nicht nur um ein Browser.

      Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen

      Die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem Medienabspieler durch Streaming ist nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen


      [...]

      Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Handlungen der vorübergehenden Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem multimedialen Medienabspieler durch Streaming von der Website eines Dritten, auf der dieses Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angeboten wird, nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen sind.

      -----------------------------------

      Die Entscheidung des EuGh lässt sich auch auf populäre Streamingseiten wie Kinox oder Movie4K übertragen.
      Mit seiner Entscheidung hat der EuGh das Streamen aktueller Kinofilme als offensichtlich illegales Angebot eingestuft. Das Streamen von Filmen und Serien, deren Veröffentlichung bereits lange zurückliegt, sei möglicherweise weniger «offensichtlich» rechtswidrig – im Zweifel entscheide letztlich aber immer der Richter.



      «Bislang stellte das ausschliessliche Streaming – ohne gleichzeitiges Hochladen wie beispielsweise bei Torrents Time – in der EU einen Graubereich dar und war für Konsumenten letztlich unproblematisch. Nun könnten Massenabmahnungen, ähnlich wie schon beim Filesharing, drohen, auch wenn die Identifizierung von (nicht zahlenden) Streaming-Nutzern schwierig sein dürfte.»


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      Und da ist eben die Krux begraben. Die EU will etwas bekämpfen das sie heute noch nicht kann solange die Netzneutralität gewährleistet ist. Die Luft ist dünner aber noch ist da immer noch Luft und persönlich muss man keine grosse Angst haben das man als Laie erfasst wird. Gleichzeitig sollte einem einfahc klar sein wie die rechtliche Lage aussieht und sich u.U. auch ab und zu dazu Informieren. Auch sollte man nicht zwingend seine Angaben überall preisgeben auf diesen Seiten.



      deAcero schrieb:

      Außerdem muss man Ersteinmal an deine IP kommen, dies wäre über Werbebanner möglich, da man gewisse Programme einbauen kann, die dich dann tracken. Aber das ist (momentan) so auch nicht ganz legal. Von daher sollte man einen adblocker benutzen.
      Die meisten Leute nutzen dynamische IP's die immer in grossen Pools stecken. Solange du keine statische hast wird es ziemlich schwer werden herauszufinden wer dahinter sich verbirgt. Sie können zwar zum Provider gehen dieser wird sich aber hüten irgendwas davon preis zu geben wegem Datenschutz und Ruf.
      Meinte auch app und nicht Browser.
      Und ansonsten schreibst du, was ich geschrieben habe
      Unzwar, dass es momentan rechtlich nicht möglich ist einen auszumachen via IP (außer der Staat ist hinter dir her) und dass das Urteil auch anwendbar ist, aber ein Richter Ersteinmal so Urteilen muss.
    • Ich seh das recht entspannt, letztlich wird dieses Urteil nur ein Sturm im Wasserglas sein.
      Die extremen Schadensersatzforderungen gegen illegale Anbieter und Tauschbörsenutzer beruhen darauf dass diese Werke an tausende und mehr Endnutzer weitergegeben haben.
      Bei den Streaming-Nutzern ist dieser Faktor aber nicht 1000+, sondern nur 1, da gäbs schlicht kaum was zu holen.

      Dass sich jetzt Pro7Maxx (oder wer auch immer gerade Rechte an der deutschan Fassung hat) und Carlsen Manga aufmachen und den Stream-Zuschauern bzw. Scanlationlesern die große Justizkeule überziehen um dann ein paar Euro pro Person zu kassieren ist eher unwarscheinlich, zumal es sich um die Leute handelt die man ja als Käufer/Zuschauer haben will, wobei viele das sowieso schon sind.

      Von ein paar Hanseln die illegale Angebote stellen ne große Summe Schadensersatz einklagen => wirtschaftlich sinnvoll
      Die eigenen Kunden oder zumindest potentielle Kunden für ein paar Euro pro Kopf "Schadensersatz" belangen => Ein Fall für den Darwin Award
      -
    • Trafalgar D. Robin schrieb:

      Bei den Streaming-Nutzern ist dieser Faktor aber nicht 1000+, sondern nur 1, da gäbs schlicht kaum was zu holen.
      Das so nicht richtig. Seiten wie OP-Tube erreichen auch sehr viele Nutzer und daran hat niemand Freude wer den Inhalt als ein Inhalt deklarieren kann. Die EU wird weiter gegen Illegale Streams vorgehen - das ist sicher - die Frage ist wie sie das Umsetzen möchte, denn gegen einen Streamer in China kann man nichts ausrichten.

      Auch sehe ich die Umsetzung des jetzigen Urteils gegenüber dem Niederländischen Anbieter kritisch. Die Krux liegt an der Technologie. GANZ SIMPEL ausgedrückt ist das Gerät das verkauft wird nichts anderes, als ein Gerät das eine Androidsoftware hat und darauf Apps Installiert sind. In einer dieser Apps wird ab Verkauf gleich noch die Textdatei mitgeliefert in welcher sämtliche Adressen gespeichert sind mit welchen man direkt auf diverse Illegale Streams im Internet aufgerufen werden kann.

      Das ganze war also ein idiotensicheres Gerät das ab Werk alles installiert hatte was man benötigte um Illegale Streams schauen zu können.

      So - Das Urteil sieht dies jetzt als Illegal ein.
      Ein findiger Geschäftsmann wird jetzt also Sagen. "OK - dann verkaufen wir eben das Gerät ohne diese txt Datei" ^^. . Denn das Gerät sei prinzipiell nicht dafür gedacht gewesen - nein - auf keinen Fall - das war immer gedacht, das man dies vollkommen legal nutzt. Man könne schliesslich nichts dafür was der Enduser macht..........is klar XD.

      Diese TV Boxen findet man schon im Internet und davon gibt es auch reichlich genug Angebote. Man muss sich nur einmal auf Alibaba umschauen ^^

      Kannste ne TV Box für 70 Dollar kaufen und gleich auch noch so eine Txt falls du willst für geschätze 15 Euro im Jahr. Hat ein Kollege von mir hier auf der Arbeit. Hat zugriff auf über 1000 Sender XD. Der Unterschied ist hier aber halt eben, das dieser Sache prinzipiell einfach weniger getraut wird weil a.) es ein deal mit Chinesen ist (ja ist so) und b.) man selbst ein wenig sich damit auseinander setzen muss.


      Trafalgar D. Robin schrieb:

      Von ein paar Hanseln die illegale Angebote stellen ne große Summe Schadensersatz einklagen => wirtschaftlich sinnvoll
      Die eigenen Kunden oder zumindest potentielle Kunden für ein paar Euro pro Kopf "Schadensersatz" belangen => Ein Fall für den Darwin Award

      Aber es ist und bleibt nun einmal Illegal und auch der Konsum von rechtlich geschützten Material ist ein Verstoss gegen das Gesetz sofern eines im Land vorhanden ist und es ist das Recht deren die Leute zu verklagen oder zumindest anzuzeigen welche dieses Angebot nutzen. Aus Sicht eines Konsumenten mag man das nicht verstehen aber es geht hier ums Prinzip.

      Es kommt aber auch auf das Land drauf an. Die Schweiz z.b. hat keine Gesetzesgrundlage weshalb ich solche Dinge ohne Sorge konsumieren kann. Die EU aber hat andere Gesetze und sie muss diese durchdrücken und kann nicht sagen "Oh du,.....des ist wirtschaftlich gesehen einfach nicht lohnen daher ignorieren wir die geschaffene Gesetze und konzentrieren uns nur auf die dicke Fische.".
    • Also ich werde wie gewohnt weiter gucken, ich lass mich nicht aufhalten und macht euch nicht alle so Hemds, die müssen eh die IP erstmal finden, wenn so Angst habt benutzt VPN... Das gute Alternative um eure IP zu verstecken..

      Das Urteil hat eigentlich keinen Bezug auf Privatleute. Rechtlich gesehen ist kinox jetzt zwar illegal. Praktisch wird dich kaum einer "auffinden" können.

      Das urteil vom Europischen Gerichtshof ist noch nicht lange genug draußen, zudem lohnt es sich finanziell nicht. Es wurden Abmahnungen geschrieben, aber nur weil man damals pauschal für hochladen 800 Euro Strafgelder stellen konnte +- einige Hundert Euro, je nachdem was man an so upgeloadet hat. Bei dem bloßen Streamen, wär das nicht mal ein Bruchteil, deswegen macht das für Abmahnbüros gar kenen Sinn, damit kann man kein Geld gewinnen. Es gibt keinen Kläger, somit keinen Angeklagten, demnach ist es egal ob es Iligal geworden ist.

      Also viel Spass mit Anime und und und jetzt wird erstmal eine Anime geschaut :P :P
    • Jeder sollte eh mit einer VPN arbeiten, gibt es ab ein paar euros. Dazu noch Java ausschalten und Linux installieren. So dann seit ihr schonmal relativ sicher im Netz unterwegs.

      Und es stimmt, eine Abmahnung muss immer im Verhältnis zum dazu entstandenen Schaden stehen.
      Ein aktuellen kino film gestreamt hat n schaden von 5 bis 10 Euro (ob kinotag und /oder in 3D), gehen wir von einer Strafe aus, die so hoch wie der entstandene schaden ist, sind wir bei 10 bis 20 Euro.
      Da werden die Gerichtskosten höher sein. (die man natürlich auch zu zahlen hat).
      Aber es gibt in Deutschland gottseidank die Verhältnismäßigkeit. Eine Strafe muss im Verhältnis zur Tat stehen und von daher wird das alles wahrscheinlich wirklich nicht verfolgt.
    • deAcero schrieb:

      Jeder sollte eh mit einer VPN arbeiten, gibt es ab ein paar euros. Dazu noch Java ausschalten und Linux installieren. So dann seit ihr schonmal relativ sicher im Netz unterwegs.[...]
      Bitte erkundige dich noch einmal, denn was du schreibst, kann ich nicht zustimmen.

      Unabhängig, was die Anbieter die versprechen.
      VPN nützt nichts gegen Tracker und ermöglicht keine Anonymität im Netz, denn das Einzige was dabei verändert wird ist - wie du bereits richtig sagtest - deine IP.
      Das ist nützlich, wenn du geografischen Einschränkungen umgehen möchtest, wie z.B. Youtube-Videos die von der GEMA gesperrt wurden oder Online-Shop-Einschränkungen.

      Zur Identifikation deiner Person werden Cookies genutzt, auf deine Browser-History geschaut oder bei HTTP-Anfragen auf die angeforderte Sprache geachtet. Selbst die Auflösung deines Bildschirms oder Add-Ons bieten Aufschluss auf deine Person.

      Die ganzen VPN-Anbieter sind alle aus dem Boden gesprossen, als die Bevölkerung von den Geheimdiensten erfahren hatte und plötzlich viele sich nach "Anonymität" sehnten.
      Angebot und Nachfrage :)